qualität, die gut tut

Ich bin krankenkassenanerkannt.

Als traditionell europäische Naturheilpraktikerin "TEN", Homöopathin und therapeutische Masseurin bin ich von von meisten Krankenkassen der Schweiz anerkannt.

 

Meine ZSR-Nummer lautet: J326763

 

Ich habe folgende Anerkennungen:

  • EMR Erfahrungs Medizinisches Register
  • NVS Naturärzte Vereinigung Schweiz
  • EKG Gesundheitskasse
  • Visana
  • SNE Stiftung für Naturheilkunde und Erfahrungsmedizin

Bitte klären Sie persönlich mit Ihrer Krankenkasse ab, ob Sie komplementär versichert sind und welche Therapieverfahren, Therapeutika von Ihrer Krankenkasse anerkannt werden.

 

Ihre Krankenkassen gibt Ihnen auch Auskunft, in welcher Höhe Ihre jährlichen naturheilkundlichen Kosten beglichen werden.

 

kosten und agb

Behandlungskosten

Der Stundensatz aller Behandlungen beträgt CHF 138.00 /h und wird nach effektiven Zeitaufwand berechnet.

Ausstellung der Rezepten und individuellen Mischungen wird nach effektiven Zeitaufwand separat berechnet.

Die Blutegel und Verbandsmaterial werden separat berechnet.

 

Mahnkosten

Bei nicht pünktlich beglichener Rechnung fallen mit jeder Mahnung die Mahnkosten an, CHF 10.00 je Mahnung.

Bitte sprechen Sie mich an, falls Sie sich im Voraus eine Lösung wünschen.

 

Therapiedauer

Erstkonsultation (Anamnese, Diagnoseaufnahme, Untersuchung): 90 bis 120 Minuten
Zweite Konsultation (Besprechung Therapiekonzept und Behandlung): ca. 90 Minuten
Manuelle Behandlungen: 60 bis 90 Minuten 

 

Zahlungsmöglichkeiten

Bezahlt wird nach jeder Behandlung bar, mit TWINT oder Karte.

Die Karten-Gebühren gehen zur Lasten der Zahler (2,5 % des Behandlungspreises).

 

Versicherungsbeleg für Ihre Krankenkasse

Den Rückversicherungsbeleg werde ich Ihnen zeitnah nach Tarif 590 per E-Mail zustellen.

Auf Wunsch stelle ich Ihnen gegen Aufpreis (+ 6.00 CHF) Ihre Rechnung per Post zu.

 

Termin-Storno

Abmeldung kostenfrei 24 Stunden vor Terminantritt (per Mail oder SMS).

Absagefrist bei Blutegeltherapie ist mindestens eine Woche.

Termine welche nicht mindestens 24 Sunden vor Beginn der Behandlung verlegt oder abgesagt werden, werden vollumfänglich verrechnet (bei Krankheit oder Unfall muss ein Arztzeugnis innerhalb von drei Tagen vorliegen).